Wartung
Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit sind Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen (DIN 14406 Teil 4) zu warten.
Mit dem folgenden Formular haben Sie die Möglichkeit, uns als Sachkundige - entsprechend der gesetzlichen Vorschriften - mit der Prüfung zu beauftragen. Füllen Sie, sofern Ihnen die Angaben bekannt sind, alle Felder sorgfältig aus und senden Sie die Anfrage. Wir rufen Sie zwecks der genauen Terminabsprache an.
(* = Pflichtfelder.)